Stand: 18. August 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Software-as-a-Service-Anwendung strokebook von espressino. espressino GmbH, Talbächliweg 19, 8048 Zürich, UID CHE-140.311.613.
Massgeblich ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
1.1 Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») ist die Nutzung der Software-as-a-Service-Anwendung strokebook (nachfolgend «strokebook»), einer Anwendung zur Verwaltung von Ruderklubs, insbesondere mit digitalem Fahrtenbuch und Bootsreservation. espressino (nachfolgend «espressino») stellt dem Kunden strokebook für die Dauer des Vertrags in der jeweils aktuellen Version über das Internet zur Nutzung zur Verfügung.
1.2 Kunde und einziger Vertragspartner von espressino ist der Verein oder eine vergleichbare Organisation (nachfolgend «Verein»). Einzelne Vereinsmitglieder werden durch diesen Vertrag nicht Vertragspartei; vorbehalten bleiben Ziff. 4.3 bis 4.5.
1.3 Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vereins finden keine Anwendung, sofern espressino ihnen nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.4 Der Funktionsumfang von strokebook ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf strokebook.club. Die dort dargestellten Funktionsbeschreibungen dienen der allgemeinen Leistungsbeschreibung und stellen keinen abschliessenden, unveränderlichen Funktionskatalog dar.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch die Online-Bestellung des Vereins über strokebook.club oder einen sonstigen Bestellprozess von espressino und die anschliessende Bestätigung durch espressino zustande, spätestens jedoch mit der Freischaltung von strokebook für den Verein.
2.2 Die Bestellung kann nur abgegeben werden, wenn die bestellende Person diese AGB durch Anklicken des entsprechenden Kontrollkästchens akzeptiert. Die bestellende Person bestätigt damit, zur Vertretung des Vereins berechtigt zu sein. espressino kann den Zugang zu strokebook von Voraussetzungen abhängig machen, namentlich von einem Nachweis der Vertretungsberechtigung oder einem aktuellen Handelsregister- oder Statutenauszug.
2.3 Mit der Annahme dieser AGB schliessen der Verein und espressino automatisch die Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung von Personendaten (nachfolgend «AVV») ab. Änderungen der AVV erfolgen nach dem Verfahren gemäss Ziff. 17. Im Fall von Widersprüchen zwischen diesen AGB und der AVV geht die AVV in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
3. Leistungsumfang und Weiterentwicklung
3.1 espressino stellt die vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere den Zugang zu strokebook sowie den zugehörigen Speicherplatz, ab der Schnittstelle des Rechenzentrums zum Internet bereit.
3.2 espressino entwickelt strokebook laufend weiter. strokebook kann ausschliesslich in der jeweils aktuellen Version genutzt werden; ein Anspruch auf eine bestimmte Version besteht nicht. espressino ist berechtigt, den Funktionsumfang aus sachlichen Gründen anzupassen, insbesondere zur Verbesserung von Leistungsfähigkeit, Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit, zur Fehlerbehebung oder zur Anpassung an geänderte technische oder rechtliche Rahmenbedingungen. Der Gesamtcharakter von strokebook darf dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Bei einer wesentlichen und für den Verein unzumutbaren Beeinträchtigung der vertraglich vereinbarten Hauptleistungen steht dem Verein das ausserordentliche Kündigungsrecht nach Ziff. 16.4 zu.
3.3 Soweit espressino unentgeltliche Leistungen erbringt, besteht auf deren fortlaufende Erbringung kein Anspruch. espressino kann solche Leistungen mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten in Textform einstellen, ändern oder nur noch gegen Entgelt anbieten.
3.4 Beta-Funktionen. Funktionen, die in strokebook als «Beta», «experimentell» oder gleichwertig gekennzeichnet sind, werden im Ist-Zustand («as is») und ohne jede Gewährleistung bereitgestellt. Sie sind nicht Bestandteil des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs und können jederzeit ohne Ankündigung geändert, eingeschränkt oder entfernt werden. Ihre Änderung oder Entfernung begründet keine Ansprüche des Vereins und kein ausserordentliches Kündigungsrecht.
4. Nutzung durch Vereinsmitglieder
4.1 Der Verein kann seinen Mitgliedern und weiteren von ihm berechtigten Personen (nachfolgend zusammen «Mitglieder») die Nutzung von strokebook ermöglichen, namentlich über gemeinsam genutzte Geräte im Klublokal (nachfolgend «Kiosknutzung») oder über persönliche Geräte. Die Mitglieder nutzen strokebook dabei als Hilfspersonen des Vereins im Rahmen von dessen Vertragsverhältnis mit espressino. Der Verein steht für das Verhalten seiner Mitglieder bei der Nutzung von strokebook wie für eigenes Verhalten ein.
4.2 Für die Kiosknutzung ist kein persönliches Konto des Mitglieds erforderlich. Die dabei bearbeiteten Daten sind Vereinsdaten im Sinne von Ziff. 10.
4.3 Mitglieder können freiwillig ein persönliches Konto in strokebook erstellen. Für persönliche Konten gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen für persönliche Konten und die Datenschutzerklärung von espressino in der jeweils aktuellen Fassung; insoweit handelt espressino als eigenständige Verantwortliche im datenschutzrechtlichen Sinn.
4.4 Persönliche Konten ab 16 Jahren. Persönliche Konten können ab dem vollendeten 16. Altersjahr selbständig erstellt werden; jüngere Mitglieder benötigen dafür die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Kiosknutzung ohne persönliches Konto ist davon nicht betroffen; sie erfolgt über den Verein als datenschutzrechtlich Verantwortlichen.
4.5 Premium-Funktionen für Mitglieder. espressino kann zusätzliche, vom Mitglied direkt mit espressino abgeschlossene, gegebenenfalls kostenpflichtige Premium-Funktionen anbieten. Solche Premium-Funktionen sind nicht Bestandteil dieses Vertrags; aus ihnen entstehen dem Verein weder Rechte noch Pflichten.
5. Immaterialgüterrechte und Nutzungsrecht
5.1 Sämtliche Rechte an strokebook, an der zugehörigen Dokumentation sowie an der Marke strokebook und allen weiteren Kennzeichen verbleiben bei espressino. Dies gilt auch für Weiterentwicklungen und Arbeitsergebnisse, die aufgrund von Vorgaben, Feedback oder Mitwirkung des Vereins entstehen.
5.2 Der Verein erhält für die Dauer des Vertrags das nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, strokebook für seine eigenen, vereinsinternen Zwecke zu nutzen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist ohne vorgängige Zustimmung von espressino in Textform nicht erlaubt; die Nutzung durch Mitglieder gemäss Ziff. 4 gilt nicht als Überlassung an Dritte.
5.3 Der Verein darf strokebook weder ganz noch teilweise kopieren, übersetzen, dekompilieren, zurückentwickeln oder sonst bearbeiten, soweit dies nicht durch die bestimmungsgemässe Nutzung oder zwingendes Recht erlaubt ist. Kennzeichen, Schutzvermerke und der Identifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
5.4 Mit Vertragsende erlöschen die Zugriffsmöglichkeit des Vereins auf strokebook und sein Nutzungsrecht; sämtliche zu diesem Zeitpunkt geschuldeten Beträge werden sofort fällig. Ziff. 10.5 (Exportfenster) bleibt vorbehalten.
6. Pflichten des Vereins
6.1 Der Verein erbringt die für die Vertragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig und teilt espressino alle dafür erforderlichen Informationen mit. Er hält seine Vereinsangaben (unter anderem Name, Adresse, Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse, vertretungsberechtigte Personen) jederzeit aktuell.
6.2 Der Verein ist für die Inhalte aller von ihm oder seinen Mitgliedern in strokebook eingegebenen Daten verantwortlich. Er steht dafür ein, dass die Bearbeitung dieser Daten rechtmässig ist und keine Rechte Dritter verletzt, und beachtet insbesondere die datenschutz-, urheber- und markenrechtlichen Bestimmungen.
6.3 Information der Mitglieder. Der Verein ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Information seiner Mitglieder über die Datenbearbeitung im Vereinskontext nach DSG und, soweit anwendbar, DSGVO verantwortlich. espressino stellt dafür auf strokebook.club eine öffentliche Datenschutzerklärung bereit, auf die der Verein verweisen kann.
6.4 Der Verein verhindert durch geeignete Vorkehrungen den unbefugten Zugriff Dritter auf strokebook und hält Zugangsdaten geheim. Jede Anmeldung mit zutreffenden Zugangsdaten gilt als Nutzung durch den Verein beziehungsweise die von ihm berechtigten Personen.
6.5 Die Verwaltung der Benutzer- und insbesondere der Administrationsrechte obliegt ausschliesslich dem Verein. Der Verein stellt sicher, dass nur berechtigte Personen administrative Rechte erhalten.
6.6 Kiosk- und vereinseigene Endgeräte. Geräte, die der Verein für die Nutzung von strokebook bereitstellt (zum Beispiel ein Kiosk-Computer oder Tablet im Klublokal), sind ausschliesslich Sache des Vereins. Der Verein ist allein verantwortlich für Beschaffung, Konfiguration, Wartung, Absicherung, Aufsicht und physischen Schutz dieser Geräte sowie für deren Internetzugang. espressino übernimmt keinerlei Verantwortung für solche Geräte, namentlich nicht für deren Verlust, Diebstahl, Fehlkonfiguration, Missbrauch oder für Schäden, die durch oder an solchen Geräten entstehen.
6.7 Vereinsinterne Streitigkeiten. espressino mischt sich nicht in vereinsinterne Angelegenheiten ein. Änderungen an Benutzerrollen, insbesondere an Administrationsrechten, nimmt espressino nur in Ausnahmefällen vor und nur, wenn der Verein einen nachvollziehbaren Nachweis über die Vertretungsverhältnisse vorlegt (zum Beispiel Protokoll- oder Registerauszug). Liegen espressino unterschiedliche oder widersprüchliche Anweisungen mehrerer Vorstandsmitglieder vor oder ist die Vertretungslage unklar, ist espressino berechtigt, den Zugang zu strokebook bis zur eindeutigen Klärung ganz oder teilweise zu sperren oder Rollen einzuschränken, ohne eine Schlichtungs- oder Prüfungspflicht zu übernehmen. Dem Verein entstehen daraus keine Ansprüche. espressino hebt eine Sperrung oder Einschränkung auf, sobald die Vertretungsverhältnisse nachvollziehbar geklärt sind.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
7.1 Der Verein schuldet espressino die jährlich wiederkehrende Nutzungsgebühr. Die Gebühr richtet sich nach der Mitgliederzahl des Vereins gemäss der gestaffelten Preisliste, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf strokebook.club publiziert ist. Massgeblich ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses beziehungsweise zu Beginn der jeweiligen Vertragsperiode publizierte Preisliste.
7.2 Mitgliederzahl. Als Mitgliederzahl gilt die Gesamtzahl der natürlichen Personen, die am Stichtag 1. Januar des laufenden Kalenderjahres Mitglieder des Vereins sind, unabhängig von Mitgliederkategorie (eingeschlossen sind namentlich auch Passiv-, Ehren- und Juniorenmitglieder) und davon, ob sie strokebook tatsächlich nutzen. Juristische Personen (zum Beispiel Firmen oder andere Organisationen als Gönner- oder Kollektivmitglieder) zählen nicht zur Mitgliederzahl. Massgeblich ist die Zahl der am Stichtag in strokebook als Mitglieder erfassten natürlichen Personen; eine separate Deklaration ist nicht erforderlich. Der Verein ist verpflichtet, sämtliche Mitglieder in strokebook zu erfassen und den Bestand aktuell zu halten. Für Mitglieder, die strokebook nicht aktiv nutzen, genügt die Erfassung eines Minimaldatensatzes (Name, Vorname und Mitgliederkategorie). Die Nutzungsgebühr wird bei jeder Rechnungsstellung automatisch anhand der am Stichtag erfassten Mitgliederzahl berechnet. Für die erste Vertragsperiode ist abweichend davon die Mitgliederzahl massgeblich, die 30 Tage nach der Freischaltung von strokebook für den Verein in strokebook erfasst ist, mindestens jedoch die vom Verein bei der Bestellung angegebene Mitgliederzahl. Erfasst der Verein einen wesentlichen Teil seiner Mitglieder nicht in strokebook, kann espressino die Differenz für die laufende Vertragsperiode nachfordern.
7.3 Preisänderungen für folgende Vertragsperioden bleiben vorbehalten. Sie werden dem Verein spätestens zwei Monate vor Beginn der neuen Vertragsperiode in Textform angekündigt. Ist der Verein mit der Preisänderung nicht einverstanden, kann er den Vertrag ordentlich auf das Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen.
7.4 Die Nutzungsgebühr wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken und exklusive einer allfälligen Mehrwertsteuer. Eine allfällig geschuldete Mehrwertsteuer wird zusätzlich zu den publizierten Preisen in Rechnung gestellt; dies gilt nicht als Preisänderung im Sinne von Ziff. 7.3.
7.5 Zahlungsverzug. Bezahlt der Verein trotz Mahnung mit angemessener Nachfrist nicht, ist espressino berechtigt, den Zugang des Vereins zu strokebook zu sperren, bis die ausstehenden Beträge vollständig bezahlt sind. Die Vereinsdaten bleiben während der Sperrung erhalten. Die Zahlungspflicht des Vereins besteht während der Sperrung fort; aus der Sperrung entstehen dem Verein keine Ansprüche. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung nach Ziff. 16.3 bleibt vorbehalten.
8. Verfügbarkeit und Wartung
8.1 espressino bemüht sich, strokebook möglichst unterbruchsfrei verfügbar zu halten («best effort»). Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert; ein formelles Service Level Agreement besteht nicht. Der Verein anerkennt, dass eine hundertprozentige Verfügbarkeit technisch nicht realisierbar ist.
8.2 Geplante Wartungsarbeiten kündigt espressino, soweit möglich, vorgängig an und führt sie nach Möglichkeit zu Randzeiten durch. espressino kann den Betrieb von strokebook unterbrechen, wenn dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist, namentlich bei Störungen, Sicherheitsrisiken oder Gefahr von Missbrauch. Aus solchen Unterbrechungen entstehen dem Verein keine Ansprüche.
9. Kein Notfall- oder Rettungssystem
9.1 strokebook ist kein Notfall-, Alarmierungs-, Überwachungs- oder Rettungssystem und ist nicht dafür konzipiert oder geeignet, die Sicherheit von Personen auf oder am Wasser zu gewährleisten, Notlagen zu erkennen oder Rettungsmassnahmen auszulösen.
9.2 Der Verein bleibt allein verantwortlich für seine eigenen Sicherheitsprotokolle und Aufsichtspflichten (zum Beispiel Ausfahrtsregeln, Rückkehrkontrollen, Alarmierungsabläufe). Diese müssen unabhängig von strokebook weitergeführt werden und dürfen nicht durch strokebook ersetzt werden.
9.3 GPS-, Positions-, Strecken- und Distanzdaten in strokebook können unvollständig, verzögert oder fehlerhaft sein. espressino übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität solcher Daten. Sie dürfen nicht als Grundlage für sicherheitsrelevante Entscheidungen verwendet werden.
9.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von espressino für leicht fahrlässig verursachte Schäden aus Wasserunfällen sowie aus Fehlern in GPS-, Positions-, Strecken- oder Distanzdaten ausgeschlossen.
10. Vereinsdaten, Datenexport und Löschung
10.1 Alle Daten, die der Verein oder seine Mitglieder im Vereinskontext in strokebook erfassen oder die dabei generiert werden (nachfolgend «Vereinsdaten»), bleiben im Eigentum des Vereins. espressino bearbeitet Vereinsdaten ausschliesslich zur Vertragserfüllung gemäss der AVV oder auf dokumentierte Weisung des Vereins und nutzt sie nicht für eigene wirtschaftliche Zwecke, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder vom Verein ausdrücklich gestattet. Als gestattet gilt die Bearbeitung von Nutzungs- und Diagnosedaten in pseudonymisierter Form zur Produktverbesserung und Fehleranalyse, wobei Auswertungen ausschliesslich anonymisiert und aggregiert erfolgen; hierfür ist espressino eigenständige Verantwortliche (vergleiche Ziff. 6 der Datenschutzerklärung).
10.2 Nicht zu den Vereinsdaten gehören Daten, die ein Mitglied in seinem persönlichen Konto im persönlichen Kontext erfasst oder generiert (Ziff. 4.3); für diese ist espressino eigenständige Verantwortliche. Die Abgrenzung ist in der AVV und in der Datenschutzerklärung näher beschrieben.
10.3 Der Verein kann seine Vereinsdaten jederzeit während der Vertragsdauer in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format exportieren beziehungsweise von espressino innert angemessener Frist unentgeltlich herausverlangen.
10.4 Die Bearbeitung von Personendaten im Auftrag des Vereins richtet sich nach der AVV samt Anhängen.
10.5 Exportfenster und Löschung nach Vertragsende. Nach Vertragsende stellt espressino dem Verein während 60 Tagen einen Export der Vereinsdaten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Nach Ablauf dieses Exportfensters löscht espressino sämtliche Vereinsdaten. Ausgenommen sind Daten, die espressino aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten weiter aufbewahren muss, sowie Daten in persönlichen Mitgliederkonten (Ziff. 4.3).
11. Sperrung des Zugangs
11.1 espressino ist berechtigt, den Zugang des Vereins zu strokebook ganz oder teilweise zu sperren, wenn und solange (a) sich der Verein nach Mahnung mit Nachfrist in Zahlungsverzug befindet (Ziff. 7.5), (b) der Verein trotz Mahnung wesentliche vertragliche Pflichten verletzt, (c) konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass die Nutzung durch den Verein oder seine Mitglieder Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstösst, (d) dies zur Abwehr von Schäden an strokebook, an espressino oder an Dritten erforderlich ist, oder (e) ein Fall von Ziff. 6.7 vorliegt.
11.2 Soweit zumutbar und möglich, informiert espressino den Verein vorgängig über die Sperrung. Während der Sperrung bleiben die Vereinsdaten erhalten. Aus einer berechtigten Sperrung entstehen dem Verein keine Ansprüche; die Zahlungspflicht besteht fort.
12. Gewährleistung
12.1 espressino nimmt Störungsmeldungen des Vereins entgegen und bemüht sich, gemeldete Störungen innert angemessener Frist zu analysieren und zu beheben. Bei einer nur unerheblichen Minderung der Tauglichkeit zum vertragsgemässen Gebrauch bestehen keine Mängelansprüche.
12.2 Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen sind keine Garantien oder Zusicherungen. espressino gewährleistet insbesondere nicht, dass strokebook ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Verein gewünschten Kombinationen mit beliebigen Geräten, Systemen und Programmen genutzt werden kann. Für Beta-Funktionen gilt Ziff. 3.4. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
13. Haftung
13.1 espressino haftet unbeschränkt für Schäden, die sie rechtswidrig beabsichtigt oder grobfahrlässig verursacht hat, sowie in weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Unberührt bleiben insbesondere die Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz sowie weitere zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen.
13.2 In allen übrigen Fällen ist die Haftung von espressino, gleich aus welchem Rechtsgrund, je Vertragsjahr und für alle Schadensfälle zusammen auf den doppelten Betrag der für dieses Vertragsjahr vereinbarten jährlichen Nutzungsgebühr begrenzt.
13.3 Soweit gesetzlich zulässig, ist jede Haftung für mittelbare und indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie für Datenverluste ausgeschlossen, soweit der Datenverlust bei rechtzeitigem Export der Vereinsdaten durch den Verein (Ziff. 10.3) vermeidbar gewesen wäre. Von den Haftungsbeschränkungen nach Ziff. 9.4, 13.2 und 13.3 ausgenommen sind Ansprüche wegen Personenschäden.
13.4 Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von espressino für Hilfspersonen ausgeschlossen. Für Ausfälle und Störungen, die auf Drittunternehmen zurückzuführen sind (zum Beispiel Rechenzentren, Netz- oder Hostingprovider), haftet espressino nur für eigenes Verschulden im eigenen Einflussbereich. Vorbehalten bleibt die Haftung von espressino für Subunternehmer gemäss Ziff. 7.2 der AVV.
13.5 Es wird zudem auf die besonderen Regelungen in Ziff. 3.4 (Beta-Funktionen), Ziff. 6.6 (vereinseigene Endgeräte) und Ziff. 9 (kein Notfall- oder Rettungssystem) hingewiesen.
13.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für vertragliche und ausservertragliche Ansprüche und auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden und Hilfspersonen von espressino.
13.7 Freistellung. Der Verein stellt espressino von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften rechtswidrigen Nutzung von strokebook durch den Verein oder seine Mitglieder oder auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Vereins nach Ziff. 6 oder Ziff. 9.2 beruhen. Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche von Mitgliedern, die daraus abgeleitet werden, dass der Verein seine eigenen Sicherheitsprotokolle und Aufsichtspflichten ganz oder teilweise durch strokebook ersetzt hat.
14. Referenznennung
14.1 Der Verein räumt espressino das nicht exklusive Recht ein, den Namen und das Logo des Vereins für die Dauer des Vertrags als Referenz zu nennen, namentlich auf strokebook.club und in Angebots- und Marketingunterlagen.
14.2 Der Verein kann der Referenznennung jederzeit in Textform widersprechen; espressino entfernt die Referenz in diesem Fall innert angemessener Frist.
15. Vertraulichkeit
15.1 Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen, die sie im Zusammenhang mit diesem Vertrag über die andere Partei erhalten, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
15.2 Die Vertraulichkeitspflicht besteht nach Vertragsende für drei Jahre fort. Die datenschutzrechtlichen Pflichten gemäss AVV bleiben unberührt.
16. Vertragsdauer und Kündigung
16.1 Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss gemäss Ziff. 2.1 und hat eine feste Laufzeit von einem Jahr. Er verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei spätestens einen Monat vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode in Textform gekündigt wird.
16.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
16.3 Ein wichtiger Grund für espressino liegt insbesondere vor, wenn der Verein trotz Mahnung mit Nachfrist seine Zahlungspflichten nicht erfüllt, wesentliche Bestimmungen dieser AGB verletzt oder über den Verein der Konkurs eröffnet wird.
16.4 Der Verein kann den Vertrag ausserordentlich kündigen, wenn eine Änderung von strokebook zu einer wesentlichen und unzumutbaren Beeinträchtigung der vertraglich vereinbarten Hauptleistungen führt (Ziff. 3.2) oder in den Fällen von Ziff. 17.2 und der AVV (Widerspruch gegen neue Subunternehmer).
16.5 Für die Folgen des Vertragsendes gelten Ziff. 5.4 und Ziff. 10.5.
17. Änderungen dieser AGB
17.1 espressino kann diese AGB jederzeit angemessen ändern. Änderungen werden dem Verein mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt.
17.2 Widerspricht der Verein nicht bis zum Wirksamwerden der Änderungen oder nutzt er strokebook danach weiter, gelten die geänderten AGB als genehmigt; espressino weist den Verein in der Änderungsmitteilung gesondert darauf hin. Bei wesentlichen Änderungen zu Lasten des Vereins kann der Verein den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderungen ausserordentlich in Textform kündigen.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Höhere Gewalt. espressino ist während der Dauer von Ereignissen, die sie nicht zu vertreten hat (zum Beispiel höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, grossflächige Störungen von Kommunikationsnetzen oder Strom), von der Leistungspflicht befreit.
18.2 Abtretung. Der Verein darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorgängiger Zustimmung von espressino in Textform an Dritte übertragen oder abtreten. espressino darf den Vertrag im Rahmen einer Unternehmensnachfolge oder Umstrukturierung auf eine Rechtsnachfolgerin übertragen.
18.3 Form. Anzeigen und Erklärungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bedürfen mindestens der Textform (zum Beispiel E-Mail), soweit nicht ausdrücklich eine andere Form vorgesehen ist.
18.4 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
18.5 Sprache. Massgebliche Vertragssprache ist Deutsch. Stellt espressino Übersetzungen bereit (zum Beispiel Französisch oder Italienisch), dienen diese nur der Information; die deutsche Fassung ist massgeblich.
18.6 Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht). Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich. espressino ist zudem berechtigt, den Verein an seinem Sitz zu belangen.